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Rechtlicher Entwurf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. August 2026 · Nicht für den Livebetrieb freigegeben

Go-live-Sperre

Die Struktur ist ausgearbeitet, benötigt aber noch tatsächliche Angaben und rechtliche Freigabe.

  • DHL-Geschäftskundenvertrag abschließen und Konditionen final abgleichen
  • Kurierpartner für Direktfahrten festlegen
  • Abschließende rechtliche Prüfung
ImpressumDatenschutzAGBWiderruf

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für Diagnose-, Datenrettungs-, Logicboard-/Micro-Soldering-, Reparatur- und Logistikleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Vertragspartner ist Marko Leßenich, Einzelunternehmen, handelnd unter DataDoc, Diemelweg 23, 50765 Köln, Deutschland.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Online-Fallanmeldung und Express-Anfrage sind noch keine Auftragsannahme. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung, Annahme des Geräts oder Beginn einer eindeutig beauftragten Leistung zustande. Transportleistungen werden gesondert bestätigt.

3. Berechtigung und Mitwirkung

Der Auftraggeber bestätigt seine Berechtigung zur Übergabe und Datenverarbeitung. Er informiert vollständig über Fehlerbild, Vorschäden, frühere Eingriffe, Verschlüsselung, Zugangsschutz und Gefahren.

4. Diagnose

Für die technische Diagnose eines Datenrettungsfalls berechnet DataDoc 59,00 €, für die Diagnose eines Logicboard- oder Gerätereparaturfalls 99,00 €. Die Pauschale deckt den Analyse- und Dokumentationsaufwand und bleibt bei Ablehnung des anschließenden Angebots geschuldet. Bei Beauftragung der jeweils angebotenen Datenrettung oder Reparatur wird die zugehörige Diagnosepauschale vollständig auf den Auftragswert angerechnet.

5. Angebot und Freigabe

Nach Diagnose erhält der Auftraggeber Leistungsbeschreibung und Festpreis beziehungsweise klare Preisgrundlage. Rettung oder Reparatur beginnen erst nach ausdrücklicher Freigabe; kostenrelevante Abweichungen erfordern neue Zustimmung.

6. Datenrettung

Gegenstand ist der fachgerechte Versuch, priorisierte Daten wiederherzustellen. Ein Erfolg kann wegen Art und Fortschritt des Schadens nicht garantiert werden. Als Rettungserfolg gilt die im konkreten Angebot definierte technisch verwertbare Wiederherstellung.

7. Erfolgsabhängiges Rettungshonorar

Scheitert die beauftragte Datenrettung technisch, entfällt das eigentliche Rettungshonorar. Diagnosepauschale sowie vereinbarte Transport-, Express-, Material-, Fremd- und Zusatzkosten bleiben unberührt. Das Modell gilt nicht automatisch für Reparaturen.

8. Reparaturen

Bei Reparaturen ist die vereinbarte Gerätefunktion maßgeblich. Eine Reparatur kann dauerhaft oder ausschließlich zur zeitweiligen Ermöglichung eines Datenzugriffs erfolgen. Funktionsumfang, Prüfung und Einschränkungen werden im Angebot festgehalten.

9. Versand, Express, Kurier und Transportdeckung

Der Auftraggeber verpackt das Gerät oder Speichermedium nach dem DataDoc-Verpackungsleitfaden, schützt es gegen Stoß, Feuchtigkeit und elektrostatische Entladung und kennzeichnet das Paket mit der Fallnummer. Für unzureichende Verpackung gelten die gesetzlichen Regelungen über ein Mitverschulden. Für den Standardversand ist DHL als Transportpartner vorgesehen. Der DHL-Geschäftskundenvertrag wird vor Freischaltung des Versandservices geschlossen; bis dahin wird kein Versandlabel verbindlich angeboten. Nach Aktivierung kostet ein Standard-Versandlabel 12,90 € je Versandweg. Für eine 24-Stunden-Diagnose gilt ein Prioritätszuschlag von 149,00 €, für freigegebene Sofort- oder Nachtbearbeitung ein Zuschlag von 299,00 €. Eine Direktkurierfahrt wird vor Buchung anhand von Abholort, Entfernung und Zeitfenster als Festpreis angeboten.

Bei Nutzung eines von DataDoc bereitgestellten DHL-Paketlabels gilt die auf dem Label beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Haftung des Transportdienstleisters; vorgesehen ist eine Haftung bis 500,00 € für den nachgewiesenen materiellen Wert der Sendung. Auf Wunsch kann vor Versand eine zusätzliche Transportversicherung bis 2.500,00 € für 6,99 € oder bis 25.000,00 € für 19,99 € je Paket gebucht werden, sofern Sendungsinhalt und Beförderungsbedingungen dies zulassen. Die Transportdeckung betrifft den nachgewiesenen materiellen Gerätewert. Der ideelle oder wirtschaftliche Wert gespeicherter Daten sowie entgangener Gewinn sind regelmäßig nicht Bestandteil der Transportversicherung.

Für Express- und Direktkurierfahrten werden Frachtführer, Haftungsumfang und eine gegebenenfalls vereinbarte Versicherungssumme im konkreten Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannt. Beauftragt der Auftraggeber den Transportdienstleister selbst, richtet sich die Transporthaftung nach seinem Vertrag mit diesem Dienstleister. Sichtbare Schäden oder fehlende Sendungsbestandteile sind DataDoc und dem Transportdienstleister unverzüglich mitzuteilen und möglichst fotografisch zu dokumentieren.

10. Ergebnisübergabe

Gerettete Daten werden auf geeignetem Zielmedium oder sicherem Übertragungsweg bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft sie unverzüglich und erstellt eigene Sicherungskopien.

11. Rückgabe, Bereitstellung und Löschung

Gerettete Daten, Arbeitskopien und Rohabbilder werden nach bestätigter Übergabe, Bereitstellung oder Versand des Ergebnisses noch 14 Kalendertage vorgehalten und anschließend sicher gelöscht. Eine abweichende Vorhaltung von höchstens 30 Tagen bedarf einer vorherigen Vereinbarung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Daten innerhalb dieser Frist zu prüfen und mindestens eine eigene Sicherungskopie anzulegen. Zugangsdaten und Entsperrinformationen werden nach Abschluss der technischen Arbeiten und Qualitätskontrolle unverzüglich gelöscht.

Abholbereite Geräte und Originalmedien sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Benachrichtigung abzuholen oder für den vereinbarten Rückversand freizugeben. DataDoc erinnert den Auftraggeber vor weiteren Maßnahmen in Textform. Kundeneigentum wird nicht allein wegen Fristablaufs automatisch vernichtet; eine Entsorgung oder Verwertung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

12. Vergütung

Es gelten die im Auftrag ausgewiesenen Preise einschließlich Umsatzsteuerangabe. Fälligkeit, Zahlungsarten, Zurückbehaltungsrechte und Verzug richten sich nach Angebot und Gesetz.

13. Haftung und technische Risiken

DataDoc haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet DataDoc nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DataDoc.

Datenträger und Logicboards werden regelmäßig bereits beschädigt, instabil oder durch Vorversuche verändert übergeben. Technisch notwendige Diagnose-, Auslese-, Öffnungs-, Löt- oder Reparaturmaßnahmen können einen vorhandenen Defekt trotz fachgerechter Durchführung sichtbar machen oder fortschreiten lassen. Solche schadensbedingten Veränderungen begründen keine Haftung, soweit DataDoc die gebotene fachliche Sorgfalt eingehalten und vereinbarte Risikogrenzen beachtet hat. Eine Haftung für schuldhaft verursachte zusätzliche Schäden bleibt unberührt.

Der Auftraggeber erstellt vor Übergabe eine aktuelle Sicherung, soweit dies ohne weitere Gefährdung technisch möglich und zumutbar ist. Bei bereits ausgefallenen oder instabilen Medien sind weitere Zugriffe zu unterlassen. Unterlassene, mögliche Sicherungsmaßnahmen können nach den gesetzlichen Regeln über Mitverschulden berücksichtigt werden. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind technische Einschätzungen und keine Erfolgsgarantie, soweit nicht im konkreten Angebot ausdrücklich etwas anderes zugesagt wird.

14. Widerruf, vorzeitiger Leistungsbeginn und Datenschutz

Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. DataDoc beginnt vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Widerruft der Verbraucher nach diesem Verlangen, schuldet er unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Leistungsanteil. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der kostenpflichtigen Dienstleistung nur, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen Regelungen unberührt.

DataDocDATENRETTUNG · MICRO-SOLDERING

Präzision, wenn Daten und Technik entscheiden.

+49 151 677 094 75
info@datadoc-repair.com

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